Zureichender Grund (Ratio sufficiens) heißt ein solcher, der seine Folge vollständig und mit Notwendigkeit bestimmt, daher das Denkgesetz, daß nichts ohne Grund geschehe, von Leibniz als "Satz des zureichenden Grundes" bezeichnet worden ist. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html